ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB’s)
Aus Gründen der Vereinfachung und Vereinheitlichung werden im nachstehenden Text Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer einheitlich als „Teilnehmer“ bezeichnet. Wiebke Detlefs und ggf. weitere Referenten werden aus Gründen der Vereinfachung und Vereinheitlichung im nachstehenden Text einheitlich als „Veranstalter“ bezeichnet.
1. Anmeldung
Die Anmeldung zu Seminaren und Lehrveranstaltungen erfolgt in jedem Fall schriftlich; online über die Internetseite oder per E-Mail an den Veranstalter. Die Anmeldung sollte bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn vorliegen. Bei einer Online-Anmeldung erklärt der Teilnehmer durch Anklicken des Buttons „verbindliche Seminaranmeldung jetzt absenden“ seine verbindliche Anmeldung zu der Veranstaltung. Die Bestätigung des Zugangs der Anmeldung erfolgt durch automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Anmeldung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Anmeldebestätigung und der Entrichtung des Seminarentgelts zustande. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs beim Veranstalter berücksichtigt. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien für bestimmte Maßnahmen bleiben davon unberührt. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Platzkapazität eines Seminares, behält sich der Veranstalter ein Aufnahmeverfahren vor. Mit Zugang der Anmeldebestätigung und der Entrichtung des Seminarentgelts kommt der Vertrag zustande. Anmeldebestätigungen erfolgen per E-Mail.
Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt der Veranstalter dies dem Angemeldeten mit. Bei Seminaren, die mit einer Prüfung abschließen, erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat (nach erfolgreich abgelegtem Abschlusstest) bzw. eine Teilnahme- und Zahlungsbescheinigung.
2. Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmer hat das Entgelt unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Arbeitgeber) sofort unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen. Kosten für Lehrmittel sind in der Regel im Entgelt enthalten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird.
3. Rücktritt und Kündigung
Der Teilnehmer kann bis 12 Tage vor Beginn der Veranstaltung – maßgeblich ist der Eingang beim Veranstalter – ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Bereits gezahlte Seminarentgelte werden in diesem Fall zurückerstattet.
Teilnehmer, die danach zurücktreten oder die zu den Veranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet, wenn nicht ein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt wird. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein oder ein erheblich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Änderung und Absage von Lehrveranstaltungen
Der Veranstalter hat das Recht, Veranstaltungen aus von ihm nicht zu vertretendem Grund abzusagen oder zu verschieben, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen Ausfalls des Referenten oder aufgrund höherer Gewalt. Bereits gezahlte Entgelte werden bei Absage erstattet. Nachholtermine können anberaumt werden. Schadensersatzansprüche der Teilnehmer, gleich welcher Art, wegen Ausfalls oder Verschiebung von Veranstaltungen bzw. Seminaren sind entsprechend Ziffer 5 ausgeschlossen.
zu 4.
Ein Wechsel der Dozenten und/oder Verschiebungen im Ablauf berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden der Teilnehmer, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt davon unberührt.
Der Teilnehmer versichert, dass er freiwillig und in eigener Verantwortung an der Lehrveranstaltung, dem Seminar teilnimmt und aus eventuellen Folgen keine Ansprüche ableiten wird.
Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Seminaren keinen Ersatz für medizinische, psychologische oder psychiatrische Behandlungen darstellen und Medikamente nicht ersetzen.
6. Ausschluss von der Teilnahme
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug (siehe Ziffer 2), Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufes, Verstoß gegen die guten Sitten, Einsatz von Betäubungsmitteln, Drogenmissbrauch, Nichtbeachtung der Hausordnung von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch des Veranstalters nach Ziffer 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7. Urheberrecht
Arbeitsunterlagen und verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig.
8. Datenschutz
Die Daten des Teilnehmers werden vom Veranstalter DSGVO-konform ausschließlich zum Zwecke der Veranstaltungsabwicklung gespeichert und verwendet. Personenbezogene Daten, die für die Zweckerreichung nicht mehr erforderlich sind und für die es keine sonstigen Aufbewahrungsvorschriften mehr gibt, werden gelöscht.
9. Nebenabreden, Unwirksamkeit
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.
10. Erfüllungsort
Sofern nicht gesondert angegeben, finden die Lehrveranstaltungen in Salem statt. Sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort Überlingen.